Künstliche Intelligenz (KI)

Der Einsatz von KI-Systemen (nachfolgend KI genannt) stellt Textautor*innen vor neue und sich rasant entwickelnde Herausforderungen. Da KI sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene intensiv diskutiert wird, sieht der A*dS es als notwendig und dringlich an, seine Position vom Juni 2023 weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Mitglieder insbesondere in Fragen der Urheberschaft im Zusammenhang mit KI gezielt zu informieren. Darüber hinaus will der Verband Grundlagen schaffen, die Urheber*innen Rechtssicherheit bieten, faire Vergütungsmodelle bei der KI-gestützten Nutzung von Werken fördern, klare Regeln zu Verantwortung und Transparenz beim KI-Einsatz definieren und die kreative Selbstbestimmung von Textautor*innen wahren.
Der Vorstand hat das vorliegende Positionspapier zum Thema KI in seiner Retraite vom 6./7. Februar 2026 verabschiedet.

Positionierung des A*dS:

  1. Der A*dS betont, dass der Schreibprozess untrennbar mit menschlichem Denken, Empfinden und Handeln verbunden ist. Urheberschaft kann ausschliesslich natürlichen Personen zukommen, die ein Werk schaffen.
  2. Der Einsatz von KI-Systemen im Schreibprozess hat durch die Urheber*innen verantwortungsvoll und transparent zu erfolgen.
  3. Urheber*innen sollen massgeblich darüber bestimmen, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form KI bei der Bearbeitung und bei der Veröffentlichung von Texten durch Dritte eingesetzt wird.
  4. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Systemen soll einer kollektiven Verwertung unterliegen. Die kommerzielle Verwertung menschlicher Kreativität durch KI darf nicht länger ohne Vergütung erfolgen. Erforderlich ist ein Vergütungssystem, das der Vielfalt der betroffenen Werkarten und künstlerischen Tätigkeiten ebenso Rechnung trägt wie den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungswerten einzelner Beiträge. In diesem Zusammenhang ist auch die Einführung einer gesetzlichen Lizenz zu prüfen, die über Verwertungsgesellschaften verwaltet werden könnte.
  5. Opt-out: Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Urheber*innen ihre Werke ausdrücklich vom gesetzlichen Modell ausnehmen können. Ein wirksamer Rechtevorbehalt ohne Lizenzierung muss möglich sein, wenn Texturheber*innen die Nutzung ihrer Werke für KI-Zwecke ausschliessen wollen. Zentral ist der Aufbau eines funktionierenden Vergütungssystems, das Wahlfreiheit und Marktzugang gewährleistet und zugleich eine klare Verpflichtung für KI-Anbieter begründet, dieses System zu nutzen und entsprechende Vergütungen zu leisten.
  6. Der A*dS erkennt insbesondere in den Bereichen Rechtssicherheit, Vergütung sowie Zustimmung und Transparenz einen erheblichen Klärungs- und Handlungsbedarf.

Zu Punkt 2 und 3:
Der A*d S ist dabei neue KI-Klauseln für Verlagsverträge zu erarbeiten. Der Verband informiert, sobald das Dokument zur Verfügung steht.

Übersetzen bedeutet nicht, Textmaterial zu generieren.
Es bedeutet nicht, ein Produkt zu liefern.
Es bedeutet nicht, zu verflachen – es bedeutet, zu entfalten, in einen Kontext eingebettet zu lesen, dialektisch vorzugehen, Verbindungen zu schaffen und jeden Tag mit dem Anderssein zu arbeiten.
Übersetzen bedeutet, dass Raum vorhanden ist, um zu zweifeln, zu suchen, sich heranzutasten. Es bedeutet, auf Verästelungen zu achten, sich am Unfertigen zu freuen.
Übersetzen bedeutet, nach den richtigen Worten zu suchen. Empathisch zu sein. Genauigkeit anzustreben. Sich selbst ständig in Frage zu stellen.

Der Glaube, dass literarische Übersetzung ohne kreative, reflexive, menschliche Komponente auskomme, gefährdet nicht nur einen Beruf, sondern droht auch, eine spürbare Verarmung der Sprache herbeizuführen. Es könnten Texte salonfähig werden, für die niemand mehr die Verantwortung trägt; die soziale Dimension und das zu jeder Übersetzung gehörende Vermitteln zwischen Personen könnten wegfallen; den Texten könnte das Denken abhandenkommen, mit der Folge, dass sich niemand mehr kritisch mit ihnen auseinandersetzt.

Allen derartigen Fantasien zum Trotz wird «künstliche Intelligenz» die Menschen beim Übersetzen nicht ersetzen. Sie ist de facto vollständig von ihnen abhängig – und zugleich beutet sie ihre Arbeit aus: Sie ernährt sich einerseits von der Arbeit der Autor*innen und Übersetzer*innen – für die, nebenbei bemerkt, heute weder Rechte eingeholt noch bezahlt werden, obwohl sie urheberrechtlich geschützt ist –, andererseits bringt sie nur dann passable Resultate hervor, wenn die maschinell erzeugte Übersetzung noch redigiert oder gar völlig umgeschrieben wird (Post-Editing). Eine Arbeit, mit der gern Übersetzer*innen beauftragt werden, doch für sie bedeutet die maschinelle Vorübersetzung keine Zeitersparnis: Da ihre eigene Erstfassung und damit ihre erste Interpretation wegfallen, sind sie mit zwei Ausgangstexten anstelle von einem konfrontiert (dem echten Ausgangstext und der maschinellen Vorübersetzung). Dadurch vervielfachen sich sowohl der kognitive Aufwand als auch das Risiko von Fehlern, Stereotypen und sprachlicher Uniformierung. So genutzte «künstliche Intelligenz» macht die Übersetzungsarbeit beschwerlicher, wird aber trotzdem als Argument benutzt, um Fristen zu verkürzen und den Preis zu drücken. Dazu kommen die erheblichen ökologischen und ethischen Kosten (der hohe Energieverbrauch für die Datenspeicherung und die oft ins Ausland verlagerte, unterbezahlte Datenarbeit), die die «künstliche Intelligenz» für die ganze Gesellschaft verursacht.

Der A*dS setzt sich für den Beruf des Übersetzens ein und für die Menschen, die ihn ausüben. Gestützt auf die Resultate seiner 2023 durchgeführten Studie zu Automatisierung in der Literaturübersetzung sowie auf die Erkenntnisse des 15. Symposiums für literarische Übersetzer*innen, das den Titel «Wunder auf Knopfdruck» trug, folgt der A*dS dem Dachverband CEATL, den Schwesternverbänden ATLF, ATLAS und VdÜ sowie dem Kollektiv «En chair et en os» und ruft dazu auf, sich für die Übersetzer*innen und ihren Beruf einzusetzen. «Künstliche Intelligenz» ist keine Alternative zum menschlichen Schaffen. Wir wollen nicht, dass das Knowhow, die emotionalen, intellektuellen und sinnlichen Erfahrungen von Übersetzer*innen und Leser*innen verloren gehen und die bereits sehr prekären Bedingungen, unter denen dieser Beruf heute ausgeübt wird, sich verschlechtern.

Aus diesen Gründen fordert der A*dS:

>> volle Transparenz in Bezug auf den Einsatz von «künstlicher Intelligenz» bei Übersetzungen; maschinell vorübersetzte Texte müssen als solche gekennzeichnet werden,
>> eine Bewilligungspflicht (Rechteabtretung) und Beteiligung an den Einkünften, wenn Übersetzungen zum Training generativer Programme eingesetzt werden,
>> eine klare staatliche Regulierungspolitik bezüglich «künstlicher Intelligenz» und Verzicht auf Subventionierung von «KI»-generierten Übersetzungen.

Wie sollten Autorenverträge zum Thema generative KI und Rechtevorbehalt zu Text- und Data-Mining ausgestaltet sein? Worauf müssen Autorinnen, Übersetzer, aber auch Verlage, Agenturen oder Buchhändler*innen achten, wenn sie Originaltexte in eine KI geben? Und wie gross sollte der Warnhinweis auf einem KI-generierten «Buch» sein – für die Leser*innen, aber auch für staatliche oder private Förderprogramme? Der Leitfaden des European Writers‘ Council liefert praktische Antworten auf Fragen wie diese.

Seit 2022 sorgt generative KI (GenKI) für umwälzende Veränderungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere im Buchsektor. Übersetzungen werden häufiger maschinell gefertigt, Buchcover KI-generiert, Hörbücher synthetisch vertont. Autor*innen werden wahlweise gedrängt, ChatGPT zu verwenden, um an Honorar zu sparen, oder sie werden aufgefordert zu versichern, keinerlei Textrobotik verwendet zu haben. Derweil KI-Entwickler weiterhin Bücher und Texte abgrasen und sich unter den geschaffenen Ausnahmeregelungen der EU-Direktive zum Text- und Data-Mining (§44b dt. UrhG) verstecken.
Welche Klauseln und Absprachen gehören deswegen in neue Verträge? Wie steht es um die Ausübung des «Opt-outs», den Rechtevorbehalt für Text- und Data-Mining, um sich vor der unvergüteten Nutzung der eigenen Werke durch KI-Entwickler zu schützen – und welche Techniken können Urheber*innen und Verlage dazu anwenden? Welche Chancen gibt es für Blogger, ihre Webseiten zu sichern, und worauf müssen Übersetzende, aber auch Bibliotheken, Buchhändler*innen, Webportale, Verlagswebdesigner oder Veranstalter achten, wenn es um die Wahrung von Rechten der Urheber*innen und ihrer Arbeit geht?
In einem Leitfaden zum einvernehmlichen Umgang mit Generativer Technologie hat der European Writers’ Council (EWC) profunde Empfehlungen aufgestellt. Der Leitfaden gliedert sich in drei Teile:

>> Definition von «KI»
>> 10 Empfehlungen für eine faire Arbeitsbeziehung
>> detaillierte Anwendungsbeispiele für Verträge, bilaterale Kommunikation und Absprachen, sowie technische Details, um den Rechtevorbehalt nach §44b zu applizieren.

Ebenfalls beleuchtet der Leitfaden rechtliche Grundlagen des Urheberrechts wie Werksintegrität und Persönlichkeitsrecht und weist auf den Umgang mit den Nutzungsbedingungen verschiedener Softwareanbieter und Onlineprovider hin, die von Urheber*innen selbst, aber auch innerhalb von Agenturen, Verlagen, Bibliotheken oder Veranstaltungsbüros benutzt werden und Inhalte für die Entwicklung ihrer KI nutzen.
Neben dieser pragmatischen Hilfestellung bieten die Empfehlungen des EWC ethische Leitlinien für die gesamte Buchbranche und den Umgang der Akteure miteinander und dienen als Grundlage für eine fortgesetzte Debatte, wie man sich dieser grössten Herausforderung der Literaturgeschichte gemeinsam stellen kann. Übrigens: Auch politische Entscheider*innen und KI-Unternehmen dürfen gerne mitlesen – denn auch sie sind an dem Aushandlungsprozess Mensch ./. Maschine beteiligt.

Der nicht verbindliche Leitfaden wurde im Original auf Englisch verfasst von Nina George (Politische Beauftragte des EWC) und Maïa Bensimon (Juristin, Vizepräsidentin des EWC), gemeinsam mit einer Expertengruppe aus sieben Ländern. Die deutsche Übersetzung stammt von Claudia Arlinghaus, die französische Fassung von Thomas Herth, die deutschsprachige Redaktion und Aktualisierungen von Nina George und Dorrit Bartel. Die französischsprachige Redaktion wurde von Maïa Bensimon übernommen. Die deutsche Übersetzung wurde gefördert vom Förderverein Buch e.V., die französische Übersetzung wurde finanziert vom SNAC (Syndicat National des Auteurs et Compositeurs), vom A*dS (Autorinnen und Autoren der Schweiz) und vom Scam (Société civile des auteurs multimedia).
Der Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Zitate sind mit Quelle (© EWC) und Verfassernamen inkl. Übersetzungen auszuzeichnen.

Link zum ausführlichen Leitfaden:
www.netzwerk-autorenrechte.de