Unsere Forderungen
Etwa jedes fünfte Buch in der Schweiz ist eine Übersetzung. Erst eine solche macht literarische Vielfalt lesbar, öffnet den Zugang zu anderen Kulturen und sichert den Zusammenhalt zwischen Sprach- und Kulturregionen in der Schweiz.
Trotz dieser zentralen Bedeutung wird die Literaturübersetzung vielerorts vernachlässigt. Übersetzer*innen gehören zu den am schlechtesten bezahlten Kulturschaffenden in der Schweiz – zwar unverzichtbar, aber oft unsichtbar.
Damit die Schweiz auch in Zukunft eine Brücke zwischen Sprachen, Kulturen und Ideen bleibt, fordern wir eine Förderung für Übersetzungen durch Kantone und Städte.
Mit der Initiative «Keine Schweiz ohne Übersetzung» machen wir uns stark für die
- Förderung der kulturellen Vielfalt: Übersetzungen sollen Sprachräume verbinden, interkulturelle Verständigung stärken und Literatur einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Übersetzer*innen und Verlage sollen Zugang zu angemessenen finanziellen und strukturellen Ressourcen erhalten.
- Nachhaltigkeit: Aufbau von langfristigen Förderstrukturen, um literarische Übersetzungen als kulturelle Praxis zu sichern und als kreative Kunstform allgemein zu etablieren.
Unsere Mission ist es, gemeinsam für kulturelle Vielfalt, faire Bedingungen und nachhaltige Strukturen einzustehen. Wir fordern konkrete Massnahmen, die den Wert der literarischen Übersetzung anerkennen und stärken.
Appell an die kantonalen und städtischen Förderstellen:
- Öffnung von Förderinstrumenten im Bereich Literatur für Übersetzungen sowie Einführung spezifischer Instrumente für Übersetzungen, darunter:
>> Werkbeiträge für Übersetzer*innen
>> Residenzen für Übersetzer*innen
>> Recherchebeiträge für Übersetzer*innen
>> Mentorate für Übersetzer*innen
>> Druckbeiträge für Übersetzungen
>> Veranstaltungen zur grösseren Sichtbarkeit von Übersetzungen (inkl. Auftrittshonorare für Übersetzer*innen)
>> Pauschale Promotionsbeiträge für Verlage zur Förderung der Sichtbarkeit von Übersetzungen - Honorierung von Übersetzer*innen
>> Erhöhung der Mindesthonorare für Übersetzer*innen auf CHF 80 pro Normseite
>> Einführung von Mindesthonoraren für Übersetzer*innen als Förderkriterium bei Verlagsförderung (für Druck- und Produktionskosten, Veranstaltungen und Promotionsaktivitäten) - Integration von Übersetzer*innen in Auszeichnungen und Preise im Bereich Literatur sowie Einführung von spezifischen Preisen für Übersetzer*innen
- Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und kantonsübergreifender Projekte mit einem spezifischen Budget für Übersetzungen
- Koordination von Förderstellen (Anpassungen und Ergänzungen der Förderformate des Bundes, der Städte und der Kantone)