Mitgliederbeiträge / Leistungen
Es gibt immer wieder Fälle, dass Mitglieder des AdS in finanzieller Not sind, so dass sie vorübergehend und ausnahmsweise den Mitgliederbeitrag nicht bezahlen können. Die Generalversammlung 2010 hat daher beschlossen, dem Vorstand die Kompetenz zu erteilen, Mitgliedern auf begründetes Gesuch hin Mitgliederbeiträge teilweise oder ganz zu erlassen – unter dem Vorbehalt, dass solche erlassenen Beiträge bei Bezug von finanziellen Leistungen (A*dS Solidarfonds) der besagten Mitglieder wieder verrechnet werden. Das heisst, dass jeder Erlass oder jede gewährte Reduktion des Mitgliederbeitrags jeweils von den zu beziehenden Leistungen abgezogen wird. Diese Regelung tritt per sofort in Kraft.